Hörgeräte für Beamte und Pensionäre: So funktioniert die Beihilfe

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger erhalten für Hörgeräte Beihilfe von ihrem Dienstherrn – den Rest übernimmt meist die private Krankenversicherung nach Tarif. Die Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.
Bund (Bundesbeihilfeverordnung)
- Ärztlich verordnete Hörgeräte sind grundsätzlich beihilfefähig; eine vorherige Zustimmung der Beihilfestelle ist nicht nötig.
- Ab 15 Jahren sind die Aufwendungen auf 1.500 € je Ohr begrenzt (einschließlich Nebenkosten), ggf. zzgl. medizinisch notwendiger Fernbedienung.
- Grundsätzlich alle fünf Jahre beihilfefähig, früher nur aus zwingenden medizinischen oder technischen Gründen.
- Bei beidseitiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kann der Höchstbetrag überschritten werden.
- Erstattet wird nach Ihrem persönlichen Bemessungssatz.
Länder: Beispiele
- Berlin: Details auf unserer Seite Beamte Berlin.
- Nordrhein-Westfalen: bis 1.500 € pro Ohr inkl. Nebenkosten; Mindesttragedauer fünf Jahre; Erstbeschaffung und Ersatzbeschaffung grundsätzlich mit ärztlicher Verordnung (nach fünf Jahren genügt laut Versorgungskasse die Feststellung des Hörakustikers).
- Andere Bundesländer: Bitte prüfen Sie die Beihilfeverordnung Ihres Landes oder fragen Sie Ihre Beihilfestelle.
So gehen Sie vor
- HNO-Termin und Verordnung → HNO-Arzt finden
- Kostenloser Hörtest in einer Amplifon-Filiale, Kostenvoranschlag anfordern
- Kostenvoranschlag bei Beihilfestelle und PKV einreichen bzw. vorab klären
- Entscheiden – in Ruhe
Häufige Fragen
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.