Hörgeräte für Beamte und Pensionäre: So funktioniert die Beihilfe

Ein älterer Mann im Beratungsgespräch mit einer Hörakustikerin

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger erhalten für Hörgeräte Beihilfe von ihrem Dienstherrn – den Rest übernimmt meist die private Krankenversicherung nach Tarif. Die Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.

Bund (Bundesbeihilfeverordnung)

  • Ärztlich verordnete Hörgeräte sind grundsätzlich beihilfefähig; eine vorherige Zustimmung der Beihilfestelle ist nicht nötig.
  • Ab 15 Jahren sind die Aufwendungen auf 1.500 € je Ohr begrenzt (einschließlich Nebenkosten), ggf. zzgl. medizinisch notwendiger Fernbedienung.
  • Grundsätzlich alle fünf Jahre beihilfefähig, früher nur aus zwingenden medizinischen oder technischen Gründen.
  • Bei beidseitiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kann der Höchstbetrag überschritten werden.
  • Erstattet wird nach Ihrem persönlichen Bemessungssatz.

Länder: Beispiele

  • Berlin: Details auf unserer Seite Beamte Berlin.
  • Nordrhein-Westfalen: bis 1.500 € pro Ohr inkl. Nebenkosten; Mindesttragedauer fünf Jahre; Erstbeschaffung und Ersatzbeschaffung grundsätzlich mit ärztlicher Verordnung (nach fünf Jahren genügt laut Versorgungskasse die Feststellung des Hörakustikers).
  • Andere Bundesländer: Bitte prüfen Sie die Beihilfeverordnung Ihres Landes oder fragen Sie Ihre Beihilfestelle.

So gehen Sie vor

  1. HNO-Termin und Verordnung → HNO-Arzt finden
  2. Kostenloser Hörtest in einer Amplifon-Filiale, Kostenvoranschlag anfordern
  3. Kostenvoranschlag bei Beihilfestelle und PKV einreichen bzw. vorab klären
  4. Entscheiden – in Ruhe

Häufige Fragen

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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