
Berlin · Beihilfe · Hörnah
Hörgeräte für Berliner Beamte – Ihre Beihilfe richtig nutzen
Bis zu 1.500 € je Ohr als beihilfefähige Kosten – grundsätzlich alle fünf Jahre.
Die tatsächliche Erstattung hängt von den Beihilfevorschriften und Ihrem Bemessungssatz ab. Ihre private Krankenversicherung kann den Rest nach Tarif übernehmen.
Kostenlosen Hörtest buchenBesser hören. In Ruhe entscheiden.
Hörnah – in Partnerschaft mit Amplifon
So funktioniert's
Kostenloser Hörtest in Berlin
Ihr erster Schritt: ein kostenloser Hörtest in einer Amplifon-Filiale in Berlin. Für Ihren Termin nehmen wir uns Zeit.
Verordnung vom HNO-Arzt
Für die Beihilfe ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ihr HNO-Arzt prüft die medizinische Notwendigkeit.
Kostenvoranschlag vorbereiten
Gemeinsam mit der Amplifon-Filiale unterstützen wir Sie beim Kostenvoranschlag für Ihre Beihilfestelle und private Krankenversicherung. Klären Sie die Erstattung möglichst vor dem Kauf.
Anpassen, probetragen, entscheiden
Die Filiale passt Ihre Hörgeräte an. Testen Sie bis zu 3 Geräte bis zu 30 Tage zu Hause. Sie entscheiden in Ruhe – ohne Verkaufsdruck.
Wir helfen beim Papierkram
Sie müssen die Unterlagen nicht allein sortieren. Gemeinsam mit der Amplifon-Filiale unterstützen wir Sie bei den Dokumenten für die Beihilfe und die private Krankenversicherung.
- Ärztliche Verordnung und Kostenvoranschlag zusammenstellen
- Unterlagen für den Beihilfeantrag und die private Versicherung vorbereiten
- Offene Fragen zur Einreichung gemeinsam klären
Über Ihre Erstattung entscheiden ausschließlich die Beihilfestelle und Ihr Versicherer. Unsere Unterstützung ersetzt keine verbindliche Leistungszusage oder Rechtsberatung.
Mit Zeit und einem guten Gefühl
Keine Verpflichtung
Hörtest und Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Sie müssen kein Hörgerät kaufen.
Verschiedene Hersteller
In der Amplifon-Filiale können Geräte verschiedener Hersteller infrage kommen. Die Auswahl richtet sich nach Ihrem Bedarf und dem verfügbaren Sortiment – Hörnah vermittelt ausschließlich an Amplifon.
In Ruhe probetragen
Bis zu 3 Geräte bis zu 30 Tage zu Hause testen, mit kostenloser Rückgabe. Kein Verkaufsdruck.
Nachsorge gehört dazu
Anpassung und vereinbarte Nachbetreuung gehören zu Ihrer Versorgung. Die Filiale erläutert Ihnen den enthaltenen Umfang und mögliche Zusatzleistungen vor dem Kauf.
Ihre Fragen zur Beihilfe
Wer ist beihilfeberechtigt?
Die Seite richtet sich an beihilfeberechtigte Landesbeamte des Landes Berlin sowie Versorgungsempfänger. Für Bundesbeamte gelten die jeweiligen Bundesregeln. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, wird anhand Ihrer persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall geprüft.
Wie viel zahlt die Beihilfe für Hörgeräte?
Für Erwachsene können nach den Berliner Regeln grundsätzlich Aufwendungen bis zu 1.500 € je Ohr beihilfefähig sein. Dies ist keine zugesagte Auszahlung: Die Beihilfe wird nach Ihrem persönlichen Bemessungssatz berechnet. Eine erneute Versorgung ist grundsätzlich nach fünf Jahren möglich; medizinisch begründete Ausnahmen und besondere Versorgungen können abweichend geregelt sein. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Beihilfestelle im Einzelfall.
Was übernimmt meine private Krankenversicherung?
Ihre private Krankenversicherung kann den verbleibenden Anteil nach Ihrem Tarif übernehmen. Leistungsgrenzen, Selbstbehalte und Voraussetzungen unterscheiden sich. Reichen Sie den Kostenvoranschlag zur Prüfung ein und lassen Sie sich die voraussichtliche Erstattung bestätigen. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht garantiert.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für den kostenlosen Hörtest benötigen Sie noch keine Verordnung. Für die Beantragung der Hörgeräteversorgung bei Beihilfe und privater Krankenversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie mit der zuständigen Stelle.
Gilt das auch für Pensionäre?
Auch Versorgungsempfänger und Pensionäre können beihilfeberechtigt sein. Der Bemessungssatz und der konkrete Anspruch hängen von Ihrer persönlichen Situation und den anwendbaren Vorschriften ab. Wir helfen Ihnen, die nötigen Unterlagen für die individuelle Prüfung zusammenzustellen.
Können Angehörige die Beihilfe ebenfalls nutzen?
Berücksichtigungsfähige Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen sein, etwa Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt unter anderem von den geltenden Einkommens- und Familienregelungen ab. Die Beihilfestelle prüft den Anspruch für jede Person gesondert.
Zur Orientierung: Beihilfe des Landes Berlin und Informationen des Bundes zu Hilfsmitteln. Maßgeblich sind stets die für Sie geltenden Vorschriften und die individuelle Prüfung.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen
Ob im Dienst, im Ruhestand oder für einen Angehörigen: Lassen Sie uns Ihren nächsten Schritt gemeinsam besprechen.
Kostenlos und unverbindlich. Ihre bevorzugte Rückrufzeit berücksichtigen wir nach Möglichkeit.
Hörnah – in Partnerschaft mit Amplifon
Keine garantierte Kostenübernahme. Ihr individueller Anspruch wird im Einzelfall geprüft.