HNO-Arzt finden – der erste Schritt zum Hörgerät

Ein älterer Mann im Beratungsgespräch mit einer Hörakustikerin

Für die erste Hörgeräte-Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse brauchen Sie eine Verordnung einer HNO-Ärztin oder eines HNO-Arztes. So kommen Sie zu einem Termin.

Weg 1: Direkt in einer HNO-Praxis anrufen

Viele Praxen vergeben Termine telefonisch oder online. Fragen Sie gezielt nach einer „Hörprüfung zur Hörgeräte-Verordnung“.

Weg 2: Terminservice 116117

Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt gesetzlich Versicherten Facharzttermine – telefonisch unter 116117 oder online auf 116117-termine.de.

  • Für einen Termin beim HNO-Arzt über 116117 brauchen Sie eine Überweisung mit 12-stelligem Vermittlungscode von Ihrer Hausarztpraxis.
  • Ohne Code vermittelt 116117 nur Termine bei Haus-, Kinder-, Augen- und Frauenärzten.
  • Beispiel Berlin: Laut KV Berlin beträgt die Wartezeit auf einen vermittelten Termin maximal vier Wochen (ausgenommen Routineuntersuchungen).

Was Sie zum HNO-Termin mitbringen

  • Versichertenkarte und ggf. die Überweisung
  • Liste Ihrer Medikamente und Vorerkrankungen
  • Notizen: Seit wann hören Sie schlechter? In welchen Situationen (Gespräche, Telefon, Fernsehen)? Ohrgeräusche?
  • Falls vorhanden: alte Hörtests oder Unterlagen zu früheren Hörgeräten
  • Gern eine Begleitperson, die Ihren Alltag kennt

Und dann?

Mit der Verordnung geht es zum Hörakustiker. Über Hörnah buchen Sie einen kostenlosen Hörtest in einer Amplifon-Filiale in Ihrer Nähe. Den Hörtest können Sie auch schon vor dem HNO-Termin machen – das Ergebnis ist eine erste Orientierung, aber keine ärztliche Diagnose.

→ Hörgerät auf Rezept: alle Schritte · Online-Hörtest

Häufige Fragen

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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