HNO-Arzt finden – der erste Schritt zum Hörgerät

Für die erste Hörgeräte-Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse brauchen Sie eine Verordnung einer HNO-Ärztin oder eines HNO-Arztes. So kommen Sie zu einem Termin.
Weg 1: Direkt in einer HNO-Praxis anrufen
Viele Praxen vergeben Termine telefonisch oder online. Fragen Sie gezielt nach einer „Hörprüfung zur Hörgeräte-Verordnung“.
Weg 2: Terminservice 116117
Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt gesetzlich Versicherten Facharzttermine – telefonisch unter 116117 oder online auf 116117-termine.de.
- Für einen Termin beim HNO-Arzt über 116117 brauchen Sie eine Überweisung mit 12-stelligem Vermittlungscode von Ihrer Hausarztpraxis.
- Ohne Code vermittelt 116117 nur Termine bei Haus-, Kinder-, Augen- und Frauenärzten.
- Beispiel Berlin: Laut KV Berlin beträgt die Wartezeit auf einen vermittelten Termin maximal vier Wochen (ausgenommen Routineuntersuchungen).
Was Sie zum HNO-Termin mitbringen
- Versichertenkarte und ggf. die Überweisung
- Liste Ihrer Medikamente und Vorerkrankungen
- Notizen: Seit wann hören Sie schlechter? In welchen Situationen (Gespräche, Telefon, Fernsehen)? Ohrgeräusche?
- Falls vorhanden: alte Hörtests oder Unterlagen zu früheren Hörgeräten
- Gern eine Begleitperson, die Ihren Alltag kennt
Und dann?
Mit der Verordnung geht es zum Hörakustiker. Über Hörnah buchen Sie einen kostenlosen Hörtest in einer Amplifon-Filiale in Ihrer Nähe. Den Hörtest können Sie auch schon vor dem HNO-Termin machen – das Ergebnis ist eine erste Orientierung, aber keine ärztliche Diagnose.
→ Hörgerät auf Rezept: alle Schritte · Online-Hörtest
Häufige Fragen
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.