Hörgerät auf Rezept – so läuft es mit der Krankenkasse

Ein älterer Mann im Beratungsgespräch mit einer Hörakustikerin

Wer gesetzlich versichert ist, hat Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten, wenn diese medizinisch notwendig ist. Für die erste Versorgung brauchen Sie eine ärztliche Verordnung („Rezept“). Hier sehen Sie, wie es Schritt für Schritt weitergeht.

Schritt 1: Termin bei der HNO-Ärztin oder dem HNO-Arzt

Bei der erstmaligen Versorgung setzt die Krankenkasse eine Verordnung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt voraus. Die Ursache des Hörverlusts soll vorher ärztlich abgeklärt werden. Dazu gehören unter anderem eine Ton- und Sprachaudiometrie in der HNO-Praxis.

→ Wie Sie schnell einen Termin finden: HNO-Arzt finden

Schritt 2: Die Verordnung erhalten

Bestätigt die Untersuchung, dass Hörgeräte sinnvoll sind, stellt die Praxis eine Hilfsmittelverordnung aus. Wichtig: Die Versorgung sollte innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Geht der Antrag in dieser Zeit bei der Krankenkasse ein, gilt die Frist als gewahrt.

Schritt 3: Hörtest und Beratung beim Hörakustiker

Mit der Verordnung gehen Sie zu einem Hörakustiker. Über Hörnah buchen Sie dafür einen kostenlosen Hörtest (ca. 60 Minuten) in einer Amplifon-Filiale in Ihrer Nähe. Dort werden Ihre Hörsituation, Ihr Alltag und passende Geräte besprochen.

→ Was beim Termin passiert: Ablauf der Hörgeräteanpassung

Schritt 4: Anpassen, ausprobieren, Antrag an die Kasse

Der Hörakustiker passt die Geräte an und stellt sie über mehrere Termine ein. Er reicht in der Regel den Kostenvoranschlag bzw. Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Hörakustiker muss Ihnen auch eine Versorgung ohne Aufzahlung (über die gesetzliche Zuzahlung hinaus) anbieten.

Schritt 5: Abschluss und Kosten

Für Erwachsene fällt pro Hörgerät die gesetzliche Zuzahlung von 10 € an (10 % des Kassenbetrags, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel). Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Gerät, zahlen Sie den Mehrbetrag selbst. Batterien bzw. Akkus zahlen Erwachsene selbst. Je nach Verfahren prüft die HNO-Praxis abschließend, ob das Hörgerät der Verordnung entspricht.

→ Alle Kosten im Detail: Was kosten Hörgeräte?

Folgeversorgung: Brauche ich wieder ein Rezept?

Nicht immer. Eine neue Verordnung ist laut Hilfsmittel-Richtlinie vor allem nötig bei Kindern und Jugendlichen unter 18, bei neu aufgetretenem Tinnitus oder bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Sonst kann der Hörakustiker die Folgeversorgung auch ohne neue Verordnung durchführen. Ein HNO-Check ist trotzdem oft sinnvoll.

→ Wann gibt es neue Hörgeräte?

Häufige Fragen

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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