Was kosten Hörgeräte? Kosten und Krankenkasse einfach erklärt

Wie viel Sie für Hörgeräte selbst bezahlen, hängt von Ihrer Versicherung und vom gewählten Gerät ab. Hier die wichtigsten Bausteine.
1. Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt
Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis zu dem Preis, den sie mit dem Hörakustiker vereinbart hat. Nach oben begrenzt ist dieser durch den Festbetrag, den der GKV-Spitzenverband festlegt (gültig seit 1. April 2022):
| Festbetragsposition (Erwachsene) | Festbetrag (netto) |
|---|---|
| Hörgerät bei Schwerhörigkeit (13.20.12/22) | 704,37 € je Gerät |
| Zuschlag bei einohriger Versorgung | 151,96 € |
| Hörgerät bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (13.20.10) | 734,81 € je Gerät |
Der Festbetrag ist ein Höchstbetrag, kein Fixpreis – die Verträge der einzelnen Kassen können darunter liegen. Er wird netto (ohne Umsatzsteuer) angegeben.
2. Die gesetzliche Zuzahlung: 10 € pro Gerät
Erwachsene zahlen pro Hilfsmittel 10 % des Kassenbetrags, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Bei Hörgeräten sind das in der Regel 10 € pro Gerät – bei zwei Geräten also 20 €.
3. Eigenanteil bei höherwertigen Geräten
Der Hörakustiker muss Ihnen eine Versorgung ohne Aufzahlung anbieten (Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung). Wünschen Sie Geräte mit Ausstattung über das medizinisch Notwendige hinaus, zahlen Sie den Mehrbetrag selbst. Lassen Sie sich die Unterschiede und den Eigenanteil vorher schriftlich geben.
4. Laufende Kosten
Batterien bzw. die Akku-Ausstattung tragen Versicherte ab 18 Jahren selbst.
5. Privat versichert oder Beihilfe?
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung vom Tarif ab. Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe nach den Regeln ihres Dienstherrn.
→ Privatversichert · Beihilfe für Beamte
6. Ohne Rezept selbst kaufen?
Das ist möglich, dann zahlen Sie den vollen Preis selbst. Mit Verordnung nutzen Sie dagegen Ihren Anspruch bei der Krankenkasse.
Häufige Fragen
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.