Wann gibt es neue Hörgeräte von der Krankenkasse?

Ein älterer Mann im Beratungsgespräch mit einer Hörakustikerin

Hörgeräte halten viele Jahre. Irgendwann stellt sich die Frage nach neuen Geräten – die sogenannte Folgeversorgung.

Nach wie vielen Jahren?

Ein fester Zeitraum steht nicht in der Hilfsmittel-Richtlinie. In der Praxis gehen Krankenkassen und Verbände meist von etwa sechs Jahren aus. Vorher ist eine neue Versorgung in der Regel nur mit besonderer Begründung möglich, z. B. wenn sich Ihr Hören deutlich verschlechtert hat oder ein Gerät irreparabel defekt ist. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach.

Brauche ich ein neues Rezept?

Laut Hilfsmittel-Richtlinie nur, wenn eine erneute ärztliche Diagnose geboten ist – insbesondere

  • bei Kindern und Jugendlichen unter 18,
  • bei neu aufgetretenem Tinnitus,
  • bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Sonst kann der Hörakustiker die Folgeversorgung auch ohne neue Verordnung übernehmen. Ein HNO-Check kann trotzdem sinnvoll sein.

Beamte und Beihilfe

Beim Bund sind Hörgeräte grundsätzlich alle fünf Jahre beihilfefähig (Ausnahmen aus medizinischen oder technischen Gründen). In den Ländern gelten eigene Regeln.

→ Beihilfe für Beamte

Kosten bei der Folgeversorgung

Es gelten dieselben Regeln wie bei der Erstversorgung: Versorgung ohne Aufzahlung möglich, gesetzliche Zuzahlung 10 € pro Gerät, Eigenanteil bei höherwertigen Geräten.

→ Kosten

Häufige Fragen

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und welche Hörgeräte für Sie infrage kommen, klären HNO-Ärztin/-Arzt und Hörakustiker im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

Termin buchen